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Protokoll der Mitgliederversammlung

des Chaos Darmstadt e.V.

am 04.12.2015 in der Wilhelm-Leuschner-Straße 36 (Hinterhaus)

Enthält zwei Anlagen:
Anlage 1/2: Text der Einladung
Anlage 2/2: Text des Nachtrags zur Tagesordnung

Tagesordnung

(1) Eröffnung (2) Berichte (3) Beschlüsse
(3.1) Entlastung des Vorstands
(3.2) Satzungsänderungen betreffend §§ 4 bis 6 und 13 (Fördermitglieder)
(3.3) Satzungsänderungen betreffend §§ 9 und 11 (Vereinsmittel)
(3.4) Festlegung der Austrittsfrist
(3.5) Festlegung des Mitgliedsbeitrags
(3.6) Beschluss über die Finanzbefugnisse des Vorstands
(3.7) Verlängerung der Befugnis des Vorstands zum Abschließen eines neuen Mietvertrags
(3.8) Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder
(3.9) Abberufung und Neuwahl des Vorstands
(3.10) Abberufung und Neuwahl von Kassenprüfern (4) Verschiedenes

Eröffnung

Die Versammlung beginnt um 20:03, sie wird geleitet von Malte Brandy, das Protokoll führt Benjamin Richter. Es nehmen 20 stimmberechtigte Mitglieder teil. Der Verein hat derzeit 55 Mitglieder. Zur Versammlung wurde fristgerecht eingeladen (siehe auch Anlage 1/2 zum Protokoll). Auch der Tagesordnungspunkt (3.7) wurde fristgerecht angekündigt (siehe auch Anlage 2/2 zum Protokoll).

Verfahren für alle Abstimmungen ist, falls nicht anders angegeben: Abstimmung durch Handzeichen (Ja/Nein/Enthaltung).

Berichte

Der Vorstand berichtet über die Vereinsgeschäfte in den Jahren 2014 und 2015.

Um 20:09 erhöht sich die Anzahl der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder auf 21.
Um 20:12 erhöht sich die Anzahl der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder auf 22.

Die Buchführung des Jahres 2014 wurde geprüft. Die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2014 wird empfohlen.

Beschlüsse

Die drei Vorstände des Jahres 2014 werden entlastet – 17 dafür, 5 Enthaltungen, 0 dagegen, also so beschlossen.

Um 20:18 erhöht sich die Anzahl der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder auf 23.

Fördermitglieder

Es wird beantragt, § 04 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die
Ziele des Vereins unterstützt und die Satzung anerkennt.
(2) Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein finanziell. Sie sind nicht
stimmberechtigt.
(3) Juristische Personen werden nur als fördernde Mitglieder aufgenommen.

Es wird beantragt, § 05 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1) Der Vorstand entscheidet auf Antrag in Textform über die Aufnahme eines
Mitglieds. Der Beschluss wird der betreffenden Person in Textform
mitgeteilt.
(2) In einem Antrag auf Mitgliedschaft muss angegeben sein, ob eine
fördernde Mitgliedschaft angestrebt wird.
(3) Bevor eine juristische Person als Mitglied aufgenommen wird, informiert
der Vorstand die Mitglieder. Wenn binnen einer Frist von zwei Wochen zehn
Prozent der Mitglieder dies verlangen, entscheidet die
Mitgliederversammlung anstelle des Vorstands über den Antrag.
(4) Die Mitgliedschaft endet
    1. mit dem Tod der betreffenden natürlichen Person.
    2. mit dem Erlöschen der betreffenden juristischen Person.
    3. durch Austrittserklärung in Textform gegenüber dem Vorstand.
    4. durch Streichung von der Mitgliederliste.
    5. durch Ausschluss aus dem Verein.
(5) Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass der Austritt erst nach
dem Ablauf einer festzulegenden Kündigungsfrist zulässig ist; die
Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.
(6) Der Vorstand kann ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen, wenn es
    1. sich trotz Mahnung in Textform mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als ein
    Jahr im Verzug befindet; oder
    2. nicht mehr erreichbar ist.

Es wird beantragt, § 06 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass ein Mitgliedsbeitrag
erhoben wird. Art, Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags bestimmt
    1. der Vorstand jeweils für jedes fördernde Mitglied,
    2. die Mitgliederversammlung für alle anderen Mitglieder.
(2) An die Stelle der Mitgliedsbeiträge können mit Genehmigung des
Vorstandes andere gleichwertige Leistungen treten.
(3) Zuviel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
(4) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere zur Abwendung sozialer Här-
ten, kann der Vorstand noch offene oder zukünftige Beiträge auf Antrag des
betreffenden Mitglieds teilweise oder vollständig erlassen.
(5) Die Mitgliederversammlung kann natürliche Personen, die sich durch
besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder der von ihm verfolgten
satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind
von Beitragsleistungen befreit.

Es wird beantragt, § 13 Absatz (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

(1) Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Dreiviertelmehrheit der an der
Mitgliederversammlung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder und der
Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

Die obigen Anträge werden im Block abgestimmt -- 23 dafür, niemand dagegen, keine Enthaltungen, also so beschlossen.

Vereinsmittel

Es wird beantragt, § 09 der Satzung wie folgt zu ändern:

streiche: (2) 4. und 5.
füge ein: (3) Die Mitgliederversammlung legt fest, in welchem Rahmen der
Vorstand über die Verwendung der Vereinsmittel selbst entscheiden darf.

Es wird beantragt, § 11 der Satzung wie folgt zu ändern:

ersetze (2) 3.: Entscheidung über die Verwendung der Vereinsmittel im von
der Mitgliederversammlung festgelegten Rahmen.

Die obigen Anträge werden im Block abgestimmt -- 22 dafür, niemand dagegen, eine Enthaltung, also so beschlossen.

Beitrag

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Als Mitgliedsbeitrag für einen Monat sind 15€ bis zum 1. des Monats zu zahlen.

22 dafür, niemand dagegen, eine Enthaltung, also so beschlossen.

Austrittsfrist

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Der Austritt aus dem Verein ist spätestens am letzten Tag des Monats zum
Monatsende möglich.

22 dafür, niemand dagegen, eine Enthaltung, also so beschlossen.

Finanzbefugnisse

Die Mitgliederversammlung legt gemäß §9(3) der Satzung fest:

Der Vorstand darf nach eigenem Ermessen
(1) ein befristetes oder mindestens jährlich kündbares Dauerschuldverhältnis
eingehen, wenn die Kosten 1000 € im Jahr nicht übersteigen.
(2) eine einmalige Ausgabe tätigen, die
    1. die Höhe von 1000 € nicht übersteigt,
    2. aus zweckgebundenen Mitteln erfolgt und die Höhe von 5000 € nicht
    übersteigt; oder
    3. einem der folgenden Geschäftsbetriebe des Vereins dient und die Höhe
    von 2000 € nicht übersteigt:
        a. Workshops und ähnliche Veranstaltungen (Zweckbetrieb)
        b. Getränke- und Snackverkauf (gewerblich)

23 dafür, niemand dagegen, keine Enthaltungen, also so beschlossen.

Mietvertrag

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Der Vorstand darf bis Ende 2016 einen Mietvertrag für neue Vereinsräume
abschließen, wenn er den Mitgliedern fünf Tage vorher ein Konzept mitteilt,
dass die Finanzierung für mindestens 12 Monate sicherstellt.

22 dafür, niemand dagegen, eine Enthaltung.

Anzahl der Vorstandsmitglieder

Es wird kein Beschluss gefällt, dadurch verbleibt die Anzahl der Vorstandsmitglieder bei 5.

Wahlen

Vorstand:

Die Kandidaten stellen sich vor:

  • Malte Brandy
  • Felix Rohrbach
  • Alexander Krimm
  • Ian Bierlich
  • Jonathan Biegert

Es findet zunächst eine halbstündige Aussprache über die Vereinsorganisation statt.

Alle Anwesenden erklären sich mit einer offenen Blockabstimmung einverstanden.

19 sind für die obigen Kandidaten (en bloc), niemand ist dagegen, 4 enthalten sich, somit besteht der neue Vorstand aus den oben angegebenen Mitgliedern.

Kassenprüfer

Es melden sich freiwillig:

  • Felix Breidenstein
  • Christian Röder
  • Martin Weinelt

Die Mitgliederversammlung beschließt:

Die obigen drei Mitglieder sollen vor der nächsten MV die Kasse prüfen.

19 dafür, niemand dagegen, 4 Enthaltungen, also so beschlossen.

Verschiedenes

Es findet eine Aussprache über den Termin der nächsten MV statt. Es wird angestrebt die Versammlung früher im Geschäftsjahr abzuhalten.

Es findet eine Aussprache über die Satzung statt: Der Vereinszweck bezieht sich derzeit in Teilen noch spezifisch auf die TU Darmstadt. Der Vorstand wird eine Satzungsänderung vorbereiten.

Die Versammlung wird um 21:43 geschlossen.

Unterschrift

Für die Korrektheit des Protokolls:

Darmstadt, den 04.12.2015

\vskip 3em \begin{tabular}{ll} \rule{18em}{1pt} & \rule{18em}{1pt} \ Versammlungsleitung: Malte Brandy & Protokollführung: Benjamin Richter \ \end{tabular}

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Anlage 1/2 zum Protokoll: Text Einladung

Liebe Mitglieder.

Wir laden Euch hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung des Chaos
Darmstadt e.V. am Freitag, den 4. Dezember 2014 um 20:00 in den
Vereinsräumen (Trollhöhle, Wilhelm-Leuschner-Straße 36, Darmstadt) ein.

Wir schlagen die folgende Tagesordnung vor:
(1) Eröffnung
(2) Berichte
(3) Beschlüsse
(3.1) Entlastung des Vorstands
(3.2) Satzungsänderungen betreffend §§ 4 bis 6 und 13 (Fördermitglieder)
(3.3) Satzungsänderungen betreffend §§ 9 und 11 (Vereinsmittel)
(3.4) Festlegung der Austrittsfrist
(3.5) Festlegung des Mitgliedsbeitrags
(3.6) Beschluss über die Finanzbefugnisse des Vorstands
(3.7) Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder
(3.8) Abberufung und Neuwahl des Vorstands
(3.9) Abberufung und Neuwahl von Kassenprüfern
(4) Verschiedenes

Bitte beachtet, dass weitere Anträge nach §8.5 der Satzung spätestens am
27. November 2015 an die Vereinsmitglieder verschickt werden müssen (z.B.
über diese Mailingliste), um auf der Versammlung Berücksichtigung finden
zu können.

Begründung zu den Anträgen:
1. Fördermitglieder:
Die Änderungen ermöglichen, das der Verein Fördermitglieder aufnehmen
darf, die (im Gegensatz zu regulären Mitgliedern) auch juristische
Personen sein dürfen.

2. Vereinsmittel:
Es hat sich gezeigt, dass es Spezialfälle gibt, in denen der Vorstand
Beträge größer 1000€ ausgeben können sollte, ohne hierfür die
Mitgliederversammlung fragen zu müssen.

Bitte versucht Fragen zu den Anträgen soweit möglich im _Vorfeld_ zu klären.

Wir freuen uns auf eure rege Teilnahme.

Mit besten Grüßen,
Euer Vorstand

Die obige Einladung wurde am 19.11.2015 als E-Mail an die Mitglieder versendet und enthielt die untenstehenden Anträge als Anhang:

Fördermitglieder
=============

Es wird beantragt, § 04 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

     (1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
     die Ziele des Vereins unterstützt und die Satzung anerkennt.
     (2) Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein finanziell. Sie sind
     nicht stimmberechtigt.
     (3) Juristische Personen werden nur als fördernde Mitglieder
     aufgenommen.

Es wird beantragt, § 05 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

     (1) Der Vorstand entscheidet auf Antrag in Textform über die Aufnahme
     eines Mitglieds. Der Beschluss wird der betreffenden Person in Textform
     mitgeteilt.
     (2) In einem Antrag auf Mitgliedschaft muss angegeben sein, ob eine
     fördernde Mitgliedschaft angestrebt wird.
     (3) Bevor eine juristische Person als Mitglied aufgenommen wird,
     informiert der Vorstand die Mitglieder. Wenn binnen einer Frist von zwei
     Wochen zehn Prozent der Mitglieder dies verlangen, entscheidet die
     Mitgliederversammlung anstelle des Vorstands über den Antrag.
     (4) Die Mitgliedschaft endet
          1. mit dem Tod der betreffenden natürlichen Person.
          2. mit dem Erlöschen der betreffenden juristischen Person.
          3. durch Austrittserklärung in Textform gegenüber dem Vorstand.
          4. durch Streichung von der Mitgliederliste.
          5. durch Ausschluss aus dem Verein.
     (5) Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass der Austritt erst
     nach dem Ablauf einer festzulegenden Kündigungsfrist zulässig ist; die
     Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.
     (6) Der Vorstand kann ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen,
     wenn es
          1. sich trotz Mahnung in Textform mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als
          ein Jahr im Verzug befindet; oder
          2. nicht mehr erreichbar ist.

Es wird beantragt, § 06 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

     (1) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass ein
     Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Art, Höhe und Fälligkeit des
     Mitgliedsbeitrags bestimmt
          1. der Vorstand jeweils für jedes fördernde Mitglied,
          2. die Mitgliederversammlung für alle anderen Mitglieder.
     (2) An die Stelle der Mitgliedsbeiträge können mit Genehmigung des
     Vorstandes andere gleichwertige Leistungen treten.
     (3) Zuviel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
     (4) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere zur Abwendung sozialer
     Här- ten, kann der Vorstand noch offene oder zukünftige Beiträge auf
     Antrag des betreffenden Mitglieds teilweise oder vollständig erlassen.
     (5) Die Mitgliederversammlung kann natürliche Personen, die sich durch
     besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder der von ihm verfolgten
     satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
     Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind
     von Beitragsleistungen befreit.

Es wird beantragt, § 13 Absatz (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

     (1) Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Dreiviertelmehrheit der an
     der Mitgliederversammlung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder und
     der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.


Vereinsmittel
===========

Es wird beantragt, § 09 der Satzung wie folgt zu ändern:

     streiche: (2) 4. und 5.
     füge ein: (3) Die Mitgliederversammlung legt fest, in welchem Rahmen der
     Vorstand über die Verwendung der Vereinsmittel selbst entscheiden darf.

Es wird beantragt, § 11 der Satzung wie folgt zu ändern:

     ersetze (2) 3.: Entscheidung über die Verwendung der Vereinsmittel im
     von der Mitgliederversammlung festgelegten Rahmen.

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Anlage 2/2 zum Protokoll: Text Nachtrag

Hallo Leute,

wie mir gerade auffiel, ist uns beim Schreiben der MV Einladung etwas
durch die Lappen gerutscht. Daher beantrage ich hiermit (fristgerecht)
folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu setzen:

Verlängerung der Befugnis des Vorstands zum Abschließen eines neuen
Mietvertrags

Viele Grüße,
Malte

Der obige Nachtrag zur Tagesordnung wurde am 21.11.2015 als E-Mail an die Mitglieder versendet.

Unterschrift

Für die Korrektheit der Anlagen:

Darmstadt, den 04.12.2015

\vskip 3em \begin{tabular}{ll} \rule{18em}{1pt} & \rule{18em}{1pt} \ Versammlungsleitung: Malte Brandy & Protokollführung: Benjamin Richter \ \end{tabular}