Spendenbescheinigungen

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, das heißt Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden.

  • Für Beträge unter 300€ (in einer einzelnen Überweisung) gilt der Kontoauszug zusammen mit dem Beleg für den vereinfachten Zuwendungsnachweis als Zuwendungsnachweis.
  • Ab 300€ oder bei Spezialfällen, wie Verzicht auf Erstattungen, sendet bitte eine Email mit eurer aktuellen Anschrift an den Vorstand.