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Ergänzende Punkte zur Satzung

Verschiedene Dinge wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Diese ergänzen die Satzung insbesondere in den Punkten, die diese absichtlich offen lässt.

Austrittsfrist

Der Austritt aus dem Verein ist spätestens am letzten Tag des Monats zum Monatsende möglich.

Dies bezieht sich auf §5(5) der Satzung und wurde so beschlossen auf der MV 2015-12.

Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag fällig zum
Monatsbeginn zu zahlen.
Die Höhe des Beitrags legt ein Mitglied durch
Mitteilung in Textform an den Vorstand selber fest.
Eine Änderung des Beitrags tritt zum nächsten Monatsersten in Kraft.
Die Zahlungsverpflichtung für bisherige Monate bleibt durch eine Änderung
des Beitrags unberührt.
Der Beitrag muss mindestens 10€ pro Monat betragen.
Empfohlen werden für Erwerbstätige 30€–50€, für Studierende 20€–30€ und für Schüler:innen/Azubis 10€–20€ im Monat.
Der Beitrag muss mindestens 10€ pro Monat betragen.
§6(2) und §6(4) der Vereinssatzung bleiben davon unberührt.

Dies bezieht sich auf §6(1) der Satzung und wurde so beschlossen auf der MV 2026-03.

Vorstandsgröße

Der Vorstand besteht aus 4 Personen.

Dies bezieht sich auf §10(3) der Satzung und wurde beschlossen auf der MV 2026-03.

Finanzbefugnisse

Der Vorstand darf nach eigenem Ermessen
(1) Ausgaben von jeweils bis zu 5000 EUR tätigen,
(2) einen auf maximal 2 Jahre befristeten oder mindestens jährlich kündbaren
    Vertrag mit regelmäßiger Zahlungsverpflichtung eingehen, wenn die Kosten
    voraussichtlich 5000 EUR im Jahr nicht übersteigen.

Dies bezieht sich auf §9(3) der Satzung und wurde so beschlossen auf der MV 2018-01 und auf der MV2022-01 erweitert.